Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der meusel HEALTHCARE GmbH & Co. KG

 

1. Geltung

Gegenstand der AGB sind alle Verträge mit der meusel healthcare GmbH & Co. KG. Die Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der AGB, sofern diesen nicht ausdrücklich durch den Auftraggeber widersprochen wird. Sie haben auch Geltung für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Regelungen von den Inhalten dieser AGB bedürfen der Schriftform. Entgegenstehende AGB eines Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil.

 

2. Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote und Kostenvoranschläge der meusel healthcare GmbH & Co. KG sind freibleibend und unverbindlich. An Angebote hält sich meusel healthcare GmbH & Co. KG 30 Kalendertage gebunden. Eine Annahme von Angeboten zum Vertragsschluss bedarf der Schriftform oder elektronischen Form durch E-Mail. Die meusel healthcare GmbH & Co. KG ist berechtigt, Aufträge durch Dritte ausführen zu lassen. Aufträge können durch den Auftraggeber nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes storniert werden. Die meusel healthcare GmbH & Co. KG ist berechtigt, einen Auftrag wegen unvorhersehbarer technischer Schwierigkeiten (insbesondere im Bereich Hard- und Software) zu stornieren. In diesem Fall können dem Auftraggeber nur objektiv verwertbare Leistungen in Rechnung gestellt werden. In diesem Fall ist der Auftraggeber mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der meusel healthcare GmbH & Co. KG ausgeschlossen. Fortlaufende Aufträge, die wiederkehrende Leistungen wie z. B. die Pflege von Internetseiten beinhalten, können von beiden Seiten nur mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

 

3. Fertigstellungstermine

Liefer- oder Fertigstellungstermine bedürfen einer schriftlichen oder elektronischen (per E-Mail) Form und Bestätigung. Eine Lieferverzögerung bedingt durch höhere Gewalt, Streik oder ähnlichen Ereignissen oder durch Verzögerungen eigener Lieferanten sind von meusel healthcare GmbH & Co. KG nicht zu vertreten. Eine Lieferfrist ist nur verbindlich, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß erfüllt hat. In diesen Zusammenhang ist der Auftraggeber verpflichtet, die meusel healthcare GmbH & Co. KG bei der Auftragsabwicklung umfassend zu unterstützen (insbesondere durch unverzügliche Informationsweitergabe, umfassende Offenlegung aller relevanten Begleitumstände und umgehender Beantwortung von Rückfragen). Der Auftraggeber trägt die Beweislast für die Erfüllung dieser Mitwirkungspflichten.

 

4. Rechnungsstellung

Alle Rechnungen der meusel healthcare GmbH & Co. KG sind zum jeweils vermerkten Zahlungsziel zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne jeden Abzug fällig. Eine Rechnungsstellung erfolgt nach tatsächlich angefallenem Arbeits- und Materialaufwand. Eine Angebotsüberschreitung wie auch eine Überlieferung von bis zu 10 % gilt – unabhängig davon, aus welchen Gründen und unter wessen Verantwortlichkeit entstanden – als vom Auftraggeber genehmigt. Sind darüber hinausgehende Abweichungen zu erwarten, ist die meusel healthcare GmbH & Co. KG verpflichtet unverzüglich die Genehmigung des Auftraggebers einzuholen. Wird die Genehmigung nicht erteilt, ist der Vertrag für beide Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum nächsten Monatsende kündbar. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet – unabhängig vom Grund der Abweichung – alle bisher angefallenen Kosten zu tragen. Eine Genehmigung von Mehrkosten kann durch den Auftraggeber nicht verweigert werden, wenn er die Abweichung (beispielsweise durch Zusätze, Änderungen oder technische Schwierigkeiten) verursacht hat, sofern der Auftraggeber nicht das Gegenteil beweist.

 

5. Urheber- und Nutzungsrechte

Alle von der meusel healthcare GmbH & Co. KG erstellten Werke (auch im Rahmen oder für eine Präsentation/Pitch) sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der meusel healthcare GmbH & Co. KG verwendet werden; dies gilt auch für Verwendungen in geänderter Form oder von neu erstellten Ideen bzw. Konzepten. Die meusel healthcare GmbH & Co. KG räumt dem Vertragspartner an ihren Werken ein einfaches für die Vertragsdauer und auf das Vertragsgebiet beschränktes Nutzungsrecht in den für die vereinbarte Kommunikationsmaßnahme erforderlichen Nutzungsarten ein. Eine weitergehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung der meusel healthcare GmbH & Co. KG; diese ist nicht bereits durch Vereinbarung eines Präsentationshonorars gegeben. Das Eigentum und das Urheberrecht an allen von der meusel healthcare GmbH & Co. KG erstellten Werken (inkl. aller Entwürfe) verbleibt bei dieser bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Der Kunde versichert, dass er Inhaber der Urheber- und sonstigen Rechte an zur Verfügung gestellten Bildern und anderen Materialien ist. Der Kunde stellt die meusel healthcare GmbH & Co. KG insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei. Diese Regelungen gelten nicht, soweit in einem schriftlichen Vertrag etwas anderes geregelt wurde.

 

6. Korrekturen, Produktionsfreigaben

Die meusel healthcare GmbH & Co. KG überlässt dem Auftraggeber entsprechend dem Arbeitsfortschritt nach eigenem Ermessen oder nach ausdrücklicher Vereinbarung Korrektur- bzw. Ansichtsexemplare. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Exemplare binnen drei Werktagen nach Zugang abschließend zu prüfen. Die Exemplare gelten zwei Werktage nach der Absendung durch die meusel healthcare GmbH & Co. KG als zugegangen. Die Arbeitsmuster oder Präsentationen gelten als durch den Auftraggeber als Grundlage der weiteren Auftragsabwicklung genehmigt, wenn dieser das vorgelegte Exemplar nicht unverzüglich schriftlich oder per E-Mail beanstandet. Spätere Einwände und Änderungen gelten als neuer Auftrag, der gesondert zu vergüten ist.

 

7. Versendung

Die Lieferpflicht der meusel healthcare GmbH & Co. KG ist mit Übergabe des erstellten Werkes zur Versendung (gleich welcher Übermittlungsart) erfüllt. Das Risiko der Versendung (z. B. Verlust, Verzögerung oder Beschädigung) trägt der Auftraggeber. Die Versendung erfolgt ohne Versicherungsschutz, sofern nicht abweichend vereinbart. Anfallende Verpackungs- und Versandkosten werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

 

8. Beanstandungen, Gewährleistung, Haftung

Der Auftraggeber hat alle gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Empfang der Leistung zu prüfen. Beanstandungen sind in substantiierter Form unverzüglich, spätestens jedoch binnen 5 Werktagen nach Empfang und vor Weitergabe an Dritte oder Weiterverarbeitung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Rüge, bestehen keine Gewährleistungs- oder sonstige Ansprüche des Auftraggebers.

 

Die Leistung gilt am zweiten Werktag nach dem Absendetag als empfangen. Bei berechtigten Beanstandungen steht der meusel healthcare GmbH & Co. KG ein zweimaliges Nachbesserungsrecht innerhalb angemessener Zeit zu. Der Auftraggeber ist (insbesondere bei Präsentationen oder Messen) dazu verpflichtet und trägt dafür die Beweislast, die in der Auftragsbestätigung von der meusel healthcare GmbH & Co. KG genannten technischen Voraussetzungen und Ausstattungen zur Verfügung zu stellen; für Mängel oder Schwierigkeiten, die anderenfalls auftreten, übernimmt die meusel healthcare GmbH & Co. KG keine Haftung.

 

Jegliche Gewährleistung und Haftung ist bei jeder Änderung des Vertragsgegenstandes nach der unter 7. genannten Versendung ausgeschlossen.

 

Schadensersatzansprüche jeder Art mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind ausgeschlossen, wenn der meusel healthcare GmbH & Co. KG, ihren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen lediglich leichte Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

 

Stellt sich während der Fehlersuche bzw. der Nachbesserung heraus, dass die meusel healthcare GmbH & Co. KG den Fehler nicht zu verantworten hat, gilt der Vorgang als ein von Anfang an neuer, separat zu berechnender Auftrag. Die meusel healthcare GmbH & Co. KG hat (auch für ihre Erfüllungsgehilfen) nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Der Auftraggeber ist mit Zurückbehaltungsrechten ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung. Für wettbewerbsrechtliche Überprüfungen ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Die meusel healthcare GmbH & Co. KG verpflichtet sich zu fachgerechter Auftragsabwicklung nach dem jeweils objektiv neuesten Stand technischer Kommunikation und zur Einhaltung einschlägiger Normen. Der Auftraggeber wird durch Freigabe und Verbreitung des Auftragsgegenstandes zu dessen Hersteller und Herausgeber und trägt als Solcher die Verantwortung im Sinne des UrhG, des ProdHaftG und der §§ 823ff. BGB.

 

9. Referenz

Die meusel healthcare GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, die erstellten Werke uneingeschränkt zur Eigenwerbung zu verwenden.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

Erfüllungsort ist Krefeld. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, wird als Gerichtsstand Krefeld für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Diese Regelung gilt nicht wenn in einem schriftlichen Vertrag etwas anderes vereinbart wurde.

 

Auf den Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

Durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

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meusel healthcare GmbH & Co. KG

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